Quelltext von Seite Klangfarbe ansehen
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===Spektrum=== [[Grundton]] oder [[Oberton|Obertöne]] bestimmen bei vielen musikalischen Instrumenten die Tonfarbe. Die Obertöne sind ganzzahlige Vielfache der [[Frequenz|Grundtonfrequenz]], sie werden auch [[Teiltöne]], [[Harmonische]] oder [[Partialtöne]] genannt. Grund- und Obertöne besitzen hierbei eine sinusförmige Schwingungsform. Bei mechanischen Musikinstrumenten sind neben dem Grundton immer auch Obertöne vorhanden. Bei elektronischen Musikinstrumenten können auch obertonfreie Klangfarben erzeugt werden. Es gibt auch musikalisch genutzte [[Klang|Klänge]], die nicht oder nicht allein aus Grundton und Obertönen aufgebaut sind. Glockenklänge lassen sich eher durch Grundton und Untertöne (ganzzahlige Teiler der Grundtonfrequenz) beschreiben. Trommeltöne sind ein Gemisch aus Tönen und Rauschsignalen. Selbst schmalbandiges [[Rauschen]] lässt sich als musikalische Klangfarbe nutzen (Windheulen). Bei vielen musikalischen Klängen sind zudem auch Rauschanteile prägend für die Klangfarbe (z. B. Anblasgeräusche bei Blasinstrumenten und Orgelpfeifen).
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