Phantomspannung
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Phantomspannung ist eine Spannung, die z. B.Kondensatormikrofone benötigen, um seine Membranplatten aufzuladen und die Impedanzwandlerelektronik (kein Spannungsverstärker) mit der elektronischen Ausgangs-Symmetrierung mit Spannung zu versorgen.
Der Spannungs-Pluspol liegt dabei zur Strombegrenzung und Entkopplung über je einen Widerstand von 6,8 kΩ an den Signalleitungen a und b, der Spannungs-Minuspol führt an die Leitungsabschirmung. Auch andere Geräte, z.B. DI-Boxen können durch Phantomspannung versorgt werden.
Phantomspannung ist in DIN EN 61938 für verschiedene Spannungen genormt. Am gebräuchlichsten sind 48 Volt. Dabei darf die Spannung um maximal 4 V abweichen.
Sie muss einen Strom von maximal 10 mA liefern können und soll kurzschlussfest sein.
Die Phantomspannung wird über 6,8 Kilo-Ohm-Widerstände mit sehr geringer gegenseitiger Toleranz auf beide Adern eines Mikrofonkabels gelegt, die Masse wird mit der Masse des Mikrofonkabels verbunden. Zwischen den Signaladern a und b ist keine Spannung zu messen: Daher Phantomspannung.
Man kann auch dynamische Mikrofone an einen Anschluss mit Phantomspannung anschließen, sofern man symmetrische Kabel verwendet, ohne dass das Mikrofon Schaden nimmt. Beim Einsatz von dynamischen Mikrofonen wird keine Phantomspeisung benötigt. In der Praxis spielt es dabei keine Rolle, ob die Phantomspeisung ein- oder ausgeschaltet ist. Dieses unterscheidet die Phantomspeisung von der früher üblichen Tonaderspeisung nach DIN 45595, bei der eine Gleichspannung von 12 Volt direkt an den Signalleitungen a und b, d.h. parallel zum Mikrofon anliegt. Dynamische Mikrofone können durch die anliegende Tonaderspannung zerstört werden, da eine Gleichspannung die im Mikrofon befindliche Tauchspule durch zu großen Strom überlasten oder aber über sie permanenten Druck auf die Membran ausüben und diese dabei zerreißen kann. Zumindest wird der fließende Gleichstrom die Tauchspule auslenken und damit die Empfindlichkeit des Mikrofons deutlich reduzieren.
